Spannungsarmglühen

Beschränkungen: 
im Schutzgas maximale Werkstückgrösse ø 400 x 800 mm
ohne Schutzgas maximale Werkstückgrösse 1100x1000x700 mm

Definition

Spannungsglühen ist ein Wärmebehandlungsverfahren für Stahl.

Verfahren

Das Spannungsarmglühen erfolgt mit dem Zweck, im Werkstück innere Spannungen  abzubauen. Es wird bei Stahl meist in einem Temperaturbereich von 550-650 °C durchgeführt.

Nach der Definition DIN EN 10052 ist Spannungsglühen ein Glühen, das bei Temperaturen unterhalb von 650 °C durchgeführt wird und von einem langsamen Abkühlen zum Abbau innerer Spannungen gefolgt wird ohne dass die vorliegenden Eigenschaften wesentlich verändert werden.

Vorteile

Die mit diesem Verfahren behandelten Werkstücke erhielten ihre Spannungen vornehmlich infolge ungleichmässiger Abkühlung nach dem Giessen, Schweissen oder Schmieden. Auch starke mechanische Bearbeitungen (Fräsen, Drehen, Hobeln, Tiefziehen usw.) machen oft ein Spannungsarmglühen erforderlich. Ohne diesen Fertigungsschritt würden bei der Weiterverarbeitung und bei den nachfolgenden Wärmebehandlungen sich solche Spannungen lösen und zu geometrischen Abweichungen aufgrund von Verzug führen. Die durch Kaltumformung eingebrachte Kaltverfestigung in den Verformungszonen wird dagegen mittels des Rekristallisationsglühens entfernt.

Durch Spannungsarmglühen vor der Fertigbearbeitung eines Werkstückes hat man Gelegenheit, den Verzug nachträglich durch Feinbearbeiten zu egalisieren.

Werkstoffe

  • Alle Guss- und Stahlqualitäten
     

Rostfreie Stähle, mit Kohlenstoff- >0.04%, Niob- oder Tantal-Gehalt dürfen nicht spannungsarm geglüht werden
(da sie durch Carbidbildung und andere Molekular-Veränderungen ab 400°C ihre Rostbeständigkeit verlieren!)

Angaben

Zur Durchführung der Spannungsglühung benötigen wir folgende Angaben:
 

  • Werkstoffbezeichnung